Das Vorgehen der Merkel-Regierung war rechtswidrig(1)

Die AfD hatte bekanntlich im Bundestagswahlkampf angekündigt, einen parlamentarischen Untersuchungsschuss gegen Merkel aufgrund der Vorgangsweise ihrer Regierung im Zusammenhang mit der Grenzöffnung 2015 erwirken zu wollen. In der Tat gibt es gewichtige Argumente, die dafür sprechen und auch zahlreiche namhafte Juristen, die das Verhalten der Bundesregierung als rechtswidrig beurteilen.

Zuletzt hatten sogar die  Juristen der Wissenschaftliche Dienste des Bundestages festgestellt, dass „die Rechtsgrundlage, auf der die Einreise von Asylsuchenden im Herbst 2015 genehmigt wurde, nicht geklärt“ sei.

Kommt der U-Ausschuss gegen Merkel?

Ob dieser Untersuchungsschuss nun zustande kommt oder nicht, bleibt abzuwarten, auch wenn neben der AfD auch die FDP diesen im Bundestagswahlkampf gefordert hat. Unabhängig davon ist das unablässige Erinnern an diesen Rechtsbruch als grundsätzliches Eintreten für die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse in der Bundesrepublik unverzichtbar.

Das Thema ist mehr als nur ein billiger Wahlkampfgag: Der offensichtliche Rechtsbruch der Merkel-Regierung muss als Zivilisationsbruch elementarsten Ausmaßes erkannt werden. „Europas Dämme bersten“ beschäftigt sich ausführlich mit den Ereignissen des September 2015 und fasst die wichtigsten juristischen Argumente  zusammen, die gegen ein rechtskonformes Handeln der Bundesregierung sprechen. Lesen Sie nachstehend einen Auszug davon:

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Merkels Zivilisationsbruch: Der Staat stellt sich gegen seine Bürger

Merkels Zivilisationsbruch besteht im Wesentlichen aus drei Elementen:

  1. Bruch der Bundestreue. Merkel hat sich über die Mitspracherechte der Länder, vor allem Bayerns, bei Gruppenaufnahmen von Fremden brutal hinweggesetzt. Näher im Gutachten von Udo Di Fabio begründet.
  2. Mandantenverrat: Merkel wurde von gutgläubigen CDU-Wählern für eine maßvolle, migrationsbremsende Politik hinaufgespült und betrieb an der Macht eine diametral entgegengesetzte links von den Grünen angesiedelte Politik.
  3. Ablösung des Staates Bundesrepublik vom deutschen Volk entgegen der Verpflichtung, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren und Schaden von ihm zu wenden (Art.56, 64 GG)

Diese Ablösung zeigt sich vorerst in der Verletzung des Verfassungsauftrages des Asylkompromisses 1993, also des Art.16a, Abs.2 GG im Zusammenhang mit §18 Asyl(Verf)G. Die Abweisung von Asylbegehrern, die über sichere Drittstaaten, insbesondere EU-Staaten wie Österreich einreisen wollen, ist nicht bloß diesen gegenüber wirksam, sondern auch eine Verpflichtung der Regierung, das deutsche Volk vor dem Schaden fremder Zuwanderung zu schützen. Es ist daher auch Verfassungsbruch, diese Bestimmung unter anderen Vorwänden zu umgehen.

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Auszug aus: „Europas Dämme bersten. Ursachen, Hintergründe und Folgen des Flüchtlings-Tsunamis“; erfahren Sie mehr über die Hintergründe der Asyl-Flut:  >>JETZT HIER BESTELLEN<<