Kein Kindergeld in China – Fluchtgrund in Deutschland!

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat im September die chinesische Gebärfreudigkeit als Fluchtgrund anerkannt. Um das Problem der Überbevölkerung zu stoppen, galt bis letztes Jahr in China die Ein-Kind-Politik. In China werden Paaren mit mehr Kindern aber nicht die Kinder weggenommen, sondern es gibt kein Kindergeld oder sonstige Begünstigungen für diese Familien.

Diese bevölkerungspolitische Maßnahme einer globalen Weltmacht im fernen Osten stellt für die Richter in Mannheim aber eine „Diskriminierung“ dar. Selbst das sonst kulante Bundesamt für Flüchtlinge und Migration, sowie das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnten den Antrag des chinesischen Paares zunächst ab.
Mit dieser unsinnigen Entscheidung werden nun vielleicht auch noch die Schleusen für Millionen Chinesen geöffnet. Augenscheinlich haben diese Richter nur ein einziges Ziel – nämlich ihr eigenes Volk hinzurichten.

Irre „deutsche“ Willkommenskultur

Ein Blick auf die Weltkarte zeigt, wie absurd die bundesdeutsche Flüchtlingspolitik ist, die mit diesem neuen Präzedenzfall auch noch Weltreisen aus sicheren Staaten fördert. Das kommunistische Regime in Peking mit seinen über 1,3 Milliarden Einwohnern kann in Zukunft sozial schwache Familien einfach nach Deutschland schicken und auf deutsche Kosten ausbilden lassen.

 

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