Offener Brief an den Bürgermeister von Kandel

OFFENER BRIEF

An den Verbandsbürgermeister der Stadt Kandel
Herrn Volker Poß
Verbandsgemeindeverwaltung
Gartenstraße 8
76870 Kandel

E-Mail:info@vg-kandel.de

Betr.: Mord an Mia

 

Sehr geehrter Herr Verbands-Bürgermeister Poß,

Mord in Kandel. Am hellichten Tag. Im DM-Drogeriemarkt.

Mia, erst 15-jährig, stirbt durch die gezielten kaltblütigen Messerstiche des Afghanen Abdul D. (Auf eine solche Art wird nicht einmal ein Schwein geschlachtet.) Zustände halten Einzug in Deutschland, wie wir sie bisher nur von Amerika bzw. den Heimatländern vieler Asylbegehrender kennen.

Es ist eine Binsenweisheit, daß Frauen in moslemischen Kulturkreisen, oft wenig Rechte haben, als Eigentum des Mannes betrachtet werden, oder nicht selten gar gezüchtigt bzw. ermordet werden dürfen. (Stichwort „Ehrenmord“).

Schauen wir nach Afghanistan.

In Kabul, der Hauptstadt Afghanistans, ist im Frühjahr 2015 eine junge afghanische Studentin von einem rasenden Männermob am hellichten Tag zu Tode gefoltert worden, nachdem ein Mullah sie lauthals [vermutlich sogar zu Unrecht] beschuldigt hatte, daß sie den Koran verbrannt habe. Vorausgegangen war ein Streit zwischen der Studentin und dem Mullah über den Verkauf von Amuletten.

In dem Beitrag „Afghanistan Was ist ein Frauenleben wert?“  in „Deutschlandfunk Kultur“ am 24.12.2015 lesen wir: „Farkhundas öffentlicher Tod mitten in der afghanischen Hauptstadt [wirft] ein Schlaglicht auf das Leben der Frauen in Afghanistan. Auf die Macht und auf den Missbrauch der Religion. Auf den schwachen Staat. Auf das schwelende, männliche Gewaltpotenzial in der Gesellschaft. Auf den Wert eines weiblichen Lebens nach fast vier Jahrzehnten Krieg und Gewalt – im Namen der Religion.“

Der Ruf des Mullahs über die angebliche Koranverbrennung durch die Studentin, verwandelt etliche Afghanen unterschiedlichster Schichten in einen rasenden Tötungsmob, niemand überprüft die Anschuldigung. Es spricht nur das empörte, entfesselte Gefühl, der Mob fällt das Urteil und setzt es bedenkenlos um.

Der Mord an Mia im Drogeriemarkt in Kandel z.B. hingegen, bewirkt bei keinem einzigen anwesenden deutschen Mann eine derartige Reaktion. Sie halten Abdul lediglich fest, bis die Polizei eintrifft. Und das, obwohl vor ihren Augen ein Kind erstochen wurde. Abdulla D. entstammt dem afghanischen Kulturkreis. Frauen müssen dort ihren Mann fragen, ehe sie auf die Straße gehen dürfen. „Nur wenige Frauen wagen es, sich ohne männliche Begleitung in der Öffentlichkeit zu bewegen. Übergriffe gegen Frauen sind in Kabul und anderen größeren Städten nicht selten“. Das lesen wir bei „Wikipedia“.

Als deutsches Mädchen eine Freundschaft mit einem Mann eines solchen Volkes einzugehen, birgt augenscheinlich ein großes Wagnis.

Mia ist nicht das einzige diesbezügliche Opfer.

Allein innerhalb von nur 10 Tagen ereigneten sich 2 weitere versuchte schreckliche Mordanschläge von Afghanen auf ihre deutschen Ex-Freundinnen:

1. Ein 19-jähriger Afghane versucht seine deutsche Ex-Freundin in der Havel zu ertränken. („Berliner Morgenpost“ vom 19.12.2017, „Mordversuch 19-Jähriger stößt Mädchen in Havel, um es zu ertränken“: Bei dem Mann handelt es sich nach Angaben der Polizei um einen Flüchtling aus Afghanistan, die Jugendliche soll Deutsche sein.“  Wir erfahren auch: „Die beiden seien früher ein Paar gewesen, hieß es.“

2. Ein 16-jähriger Afghane sticht in Darmstadt seine deutsche 17-jährige Exfreundin nieder. „Nach Angaben der Darmstädter Staatsanwaltschaft soll der junge Mann mindestens zehnmal mit einem Springmesser auf den Oberkörper des Mädchens eingestochen haben.“, schreibt „Echo“ unter „17-Jährige außer Lebensgefahr / Verdächtiger ist Afghane / Rohheitsdelikte nehmen in Hessen zu“

Soll diese Rohheit dank Ausländern nun zum Alltag in Deutschland werden?

Herr Poß, Sie sind ein Mann des Systems.

Sie sind stolz, einen Treffpunkt in Kandel eingerichtet zu haben, an dem sich Ausländer mit jungen deutschen Mädchen treffen können. Selbstverständlich ist gewünscht, daß sich Beziehungen daraus entwickeln. Daß diese Beziehungen Folgen haben könnten, wie Mias Freundschaft zu A., zeigen die obigen Ausführungen.

In der „Rheinpfalz“ werden Sie am 29.12.2017 folgendermaßen zitiert: „Bluttat von Kandel: Bürgermeister kritisiert Äußerungen zu Flüchtlingen“: „Ihm seien dazu vereinzelte Mails und Wortmeldungen ‚in einer für mich beschämenden Art und Weise‘ zugegangen, sagte Poß am Freitag….. Da ist von Politikerversagen die Rede, da werden Abschiebungen gefordert, da werden Konsequenzen in Bezug auf den Umgang mit unseren Flüchtlingen eingefordert“, sagte der Verwaltungschef.“

Daß Sie Nachrichten bekamen, die für Sie beschämend waren, ist nachvollziehbar.

Kein Wort hören wir von Ihnen darüber, wie der Mörder die ihm von uns zuteil gewordene Hilfe und Fürsorge dankt. Sie sagen uns auch nicht, wie Sie in Zukunft solche Verbrechen verhindern wollen.

Wie Abdul großzügig und fürsorglichst umhegt und betreut wurde, erfahren wir in „Der Rheinpfalz“ vom 3.1.2018 unter „Bluttat in Kandel: Fragen nach Informationsaustausch“: „Die Wohnung, in der offenbar bis Mittwoch der Tatverdächtige [zusammen mit wohl 3 weiteren Männern] lebte, wird als 190 Quadratmeter großes „schönes Einfamilienhaus mit vier eingerichteten Einzelzimmern mit Garten, Gartenhaus und Garage“ beschrieben. Laut Kreisverwaltung wurde die Wohngruppe, in der der Afghane untergebracht war, von drei „Bezugserziehern“ des freien Trägers „MIO“ mit mindestens zehn Stunden pro Woche betreut.“

Herr Poß, als Politiker tragen Sie Verantwortung für Menschen, die Ihnen anvertraut sind. Das System kommt da erst an zweiter Stelle. Sich hinter dem System verstecken zu wollen, wäre falsch, denn seit über 70 Jahren lernen wir, daß der Mensch selbst gefordert ist.

Folgende Fragen sollten Sie sich stellen:

Warum lasse ich einen Treffpunkt in Kandel betreiben, anstatt die jungen deutschen unerfahrenen Mädchen davor zu warnen, eine Beziehung zu diesen fremden Männern einzugehen? Warum weise ich sie nicht auf die ganz andere Mentalität der Ausländer hin, die wir oft gar nicht richtig einzuschätzen vermögen?
Das natürliche Sicherheitsbedürfnis legt nahe, einen Generalverdacht zu hegen.

Ein einfaches Beispiel soll erläutern, warum der Generalverdacht sinnvoll ist:
Es gibt Zecken, die Borreliose übertragen und es gibt Zecken, die keine Borreliose übertragen. Wurden Sie von einer Zecke befallen, denken Sie als erstes daran, daß Sie nun möglicherweise an Borreliose erkranken könnten. Obwohl Sie nicht wissen, ob „Ihre“ Zecke überhaupt von Borreliose befallen ist, treffen Sie Vorsorge, eine mögliche Erkrankung zu erkennen. Ist „Ihre“ Zecke frei von Krankheitskeimen, tun Sie ihr mit Ihrem Generalverdacht Unrecht. Trotzdem tun Sie es – zum Schutze Ihrer eigenen Gesundheit. Und niemand wird Sie deswegen verdammen.

Die Herkunft des Täters spielt eine Rolle.

Das kommt sogar in deutschen Gerichtsurteilen zum Tragen. Der „Focus“ berichtet von dem milden Urteil gegen einen tschetschenischen Familienvater, der seine tschetschenische Frau auf bestialische Weise umbrachte, weil er den Verdacht der Untreue gegen sie hegte.

Focus“ vom 13.6.2017: „Tschetschene tötete aus Eifersucht Nach „Ehrenmord“: Das milde Urteil ist schwer zu ertragen – aber es ist kein Skandal“ Der Richter fällte ein Urteil auf Totschlag und nicht auf Mord. Begründung laut „Focus“: „Der 32-Jährige habe nicht unbedingt erfassen können, dass seine Tat in Deutschland als besonders verachtenswert eingestuft wird – anders als vermutlich in seinem Heimatland Tschetschenien. Das wäre der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge aber notwendig, damit die Mordmerkmale erfüllt sind und jemand wegen Mordes verurteilt werden kann. Daran musste sich der Richter orientieren – für eine abweichende Rechtsprechung hätte es eine sehr gute Begründung gebraucht.“

Aufgrund dieser Rechtsprechung, vorausgesetzt die Angaben im Focusartikel stimmen, fragen wir uns:

  1. Werden ausländische Mörder unter Umständen milder bestraft, als deutsche Mörder?
  2. Wenn dem so ist, übernehmen die deutschen Grichte damit die Auffassung der Heimatländer, die den Frauen weniger Wert beimessen und den Männern in der Bestrafung ihrer Frauen anscheinend große Freiräume einräumen?
  3. Wenn ein deutsches Mädchen sich mit einem Ausländer einläßt, in dessen Heimat Übergriffe bis hin zu Ehrenmorden an Frauen gestattet sind, muß sie dann damit rechnen, daß ihr Lebenswert hier in Deutschland von den Gerichten nach dem Wert einer Landsmännin ihres Exfreundes bemessen wird?
  4. Finden wir in dieser Überlegung die Ursache dafür, daß gegen Abdul D. nur wegen Totschlags und nicht wegen Mordes ermittelt wird, obwohl A. Mia bereits bedroht und angekündigt hatte, daß er sie abpassen werde? (Eberhard Weber, Vizepolizeipräsident, PP Nordhessen: „Er hat nach unseren Erkenntnissen gesagt, dass er sie abpasst.“, in „Epoch Times“ unter „Mord in Kandel: Mias Eltern hatten Abdul `wie einen Sohn aufgenommen` – Anzeige, Gefährderansprache und Alterszweifel“ )
  5. Inwiefern ist der Artikel 3 GG noch wirksam? Dort heißt es:

Art. 3 GG lautet seit seiner letzten Veränderung vom 15. November 1994 wie folgt:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Herr Poß, daß Sie von nun an nur noch schlaflose Nächte haben werden, ist kein Wunder!

Mit freundlichen Grüßen
Sigrun Poschenrieder, 7.1.2018

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