Das Vorgehen der Merkel-Regierung war rechtswidrig(2)

„Europas Dämme bersten“ beschäftigt sich ausführlich mit den Ereignissen des September 2015 und fasst die wichtigsten juristischen Argumente  zusammen, die gegen ein rechtskonformes Handeln der Bundesregierung sprechen. Lesen Sie nachstehend einen Auszug davon…

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Udo Di Fabio stellte in seinem Gutachten für den Freistaat Bayern S.118 fest: „Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen […] verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Ein­wanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.“

Mit der geradezu demonstrativen Verletzung dieser Schutzpflicht entfernt sich der Staat vom Volk.

Man beachte auch die sogar gegenüber anderen Regierungsmitgliedern putschartige Vorgangsweise Merkels: Just in der Nacht des 4. auf 5. September 2015 lag nach späteren Berichten De Maizière krank darnieder, Seehofer war angeblich unerreichbar und sogar Gabriel stimmte nur der ausnahmsweisen einmaligen Aufnahme einiger Tausend Migranten aus Ungarn zu. Auch andere Staatsorgane, Länder, Bundestag und vor allem das Volk waren an der Entscheidung nicht beteiligt.

Udo Di Fabio stellte weiter fest (S.48): „Keine Ebene im Bundesstaat und kein zur Staatsleitung berufenes Verfassungsorgan darf seine Kompetenzen so ausüben, dass die Staatlichkeit als Voraussetzung der demokratischen Selbstbestimmung des Volkes verletzt oder gefährdet wird.“

Die autokratische (selbstherrliche) Vorgangsweise Merkels zeigt auch eine tiefe Abwendung von traditionellen europäischen Wertvorstellungen. Das wesentliche des germanischen deutschen Lehenswesens war die gegenseitige Treuepflicht von Lehensherr und Lehensmann. Auch der König hatte kein absolutes Verfügungsrecht über Land und Menschen. Dieses Treueband zwischen Regenten und Regierten, dessen Reste sich in den zitierten Bestimmungen Art.56,64 GG finden, hat Merkel zerrissen.

Dies ist ein tiefgreifender Paradigmenwechsel, wobei durch die Bestätigung Merkels am CDU-Parteitag im Dezember 2015 und das – nach außen hin zögerliche – Mitziehen der CSU die gesamte politische Kaste dies mit vollzogen hat. „Nach außen hin“ deshalb, da Horst Seehofer würde er die Einwanderungspolitik Merkels tatsächlich ablehnen, zwingend hätte handeln müssen. Zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit wäre ein Austritt aus der Regierungskoalition einerseits und die angekündigten Notwehrmaßnahmen des Freistaates gegen den Bund zwingend gewesen. Alleine das Gutachten von Udo Di Fabio hätte dazu genug Anlass geboten.

Der bayerische Ministerpräsident spricht zwar richtigerweise von der „Herrschaft des Unrechts“, letztendlich war er es aber, der durch seine Zustimmung – mag sie nun aktiv oder passiv sein – diesen Dammbruch erst ermöglichte und nach wie vor zulässt…

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Auszug aus: „Europas Dämme bersten. Ursachen, Hintergründe und Folgen des Flüchtlings-Tsunamis“; erfahren Sie mehr über die Hintergründe der Asyl-Flut:  >>JETZT HIER BESTELLEN<<