Merkels perfider Plan zur Abschaffung Deutschlands (5)
Schon Mitte Mai kündigte Merkel an, „daß wir über Dublin hinausgehen müssen.“ Und: Hier seien jedoch noch viele Details zu klären. Offenbar wurde ab jetzt konkret geplant, grenzenlos Leute aufnehmen, für deren Asylverfahren Deutschland nach Dublin nicht zuständig ist.
Die letzten Schritte zur Sprengung der Dämme
Die Warnungen Bayerns und Sachsens, die im Juni 2015 die – auch nach dem Schengen-Abkommen erlaubte – wenigstens vorübergehende Durchführung von Grenzkontrollen vorschlugen, wurden von Merkel nicht beachtet, die fundamentalistisch an offenen Grenzen festhielt. Spätestens jetzt hätten sich alle Beamten an ihren Amtseid gegenüber dem Volk im Sinne des Grundgesetzes erinnern können anstatt im vorauseilenden Kadavergehorsam vor dem Brötchengeber zu kriechen. Die Grenzen wären geschlossen worden, die Bundeswehr zur Landesverteidigung zusammengezogen und die asylberechtigten schon deshalb schnell herausgefunden wären, weil sie nur mit einem Direktflug hätten einreisen können und bestimmt nicht unterwegs ihre Pässe wegwerfen konnten.
So führte auch die Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015 zu keinen Schutzmaßnahmen, sondern nur zur Vorschlägen der administrativen Behandlung der „steigende(n) Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen nach Deutschland“.
Dies wurde – ebenso wie Merkels bekannter Auftritt mit einer minderjährigen Migrantin im Fernsehen – über etablierte und soziale Medien und Internet weltweit verbreitet und lockte immer mehr Wirtschaftsmigranten zur Schlepperfahrt nach Deutschland an. Auch damit wurde der offene Zivilisationsbruch vom 4./5. September 2015 bereits vorbereitet. Er war also kein Zufall.
Die elementare Verletzung der Schutzpflicht gegenüber dem deutschen Volk liegt bereits hier vor. Denn: „Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.“ [Gutachten Udo di Fabio, S.118]
Die Rückführungen von illegal eingereisten Personen, für deren Asylanträge nach dem Dublin-System und dem Subsidiaritätsprinzip der Genfer Flüchtlingskonvention andere EU-Staaten zuständig waren, wurden immer schleppender durchgeführt – und Ende August 2015 endgültig eingestellt.
Aus der Anweisung vom 21. August 2015 geht hervor, daß es sich nicht um eine vorübergehende Aussetzung der Durchführung, sondern bereits um ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur dauerhaften Massenaufnahme handelte.
Da dies ab dem 25. August 2015 öffentlich zelebriert wurde, sammelten sich in Budapest am Bahnhofsplatz Migranten, die die in Ungarn angebotenen korrekten, aber einfachen Quartiere ablehnten und nach Hartz-IV-Land weiterreisen wollten. Es war eine Provokation, aber keine bedrohliche humanitäre Notlage. Bei Versorgungsengpässen wären Hilfslieferungen benötigter Güter rascher und effektiver gewesen.
Am 31. August 2015 verkündete Merkel die bekannte Parole „Wir schaffen das“: Jetzt sei „deutsche Flexibilität“ nötig, und Deutschland müsse „auch bestimmte Vorgaben vorübergehend außer Kraft setzen“. Der Ordnungsbruch erfolgte also nicht spontan, sondern war vorgeplant. Gleichzeitig richtet sie heftige Angriffe gegen aufmüpfige Bürger: Sie wäre „nicht bereit, denen, die in den Flüchtlingen vor allem eine Gefahr sehen, Verständnis entgegenzubringen.“ Das klingt bereits nach Ankündigung einer Trotz- und Strafaktion gegen Kritiker ihrer Politik der Massenmigration.
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Auszug aus: „Europas Dämme bersten. Ursachen, Hintergründe und Folgen des Flüchtlings-Tsunamis“, Kapitel: „Der Sturm auf Europa 2015/16″ >>>>>JETZT HIER VORBESTELLEN<<<<<