Merkels perfider Plan zur Abschaffung Deutschlands (2)

Das Grundgesetz enthält als weltweit einzige Verfassung ein persönliches Grundrecht auf Asyl. Mit dem Asylkompromiß 1993 wurde hier das völkerrechtlich geltende Prinzip der Subsidiarität eingeführt, demzufolge ein Asylbewerber in dem sicheren Staat oder sicheren Gebiet (innerstaatliche Fluchtmöglichkeit) Schutz zu suchen hat, das er zuerst betritt und nur in Ausnahmefällen in einem weiteren Staat Asyl begehren kann.

Vorspiel: Merkels jahrelange Mimikry

Daher kann sich niemand auf das Asylrecht „berufen, wer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist.“ Nach den Ausführungsbestimmungen „ist die Einreise zu verweigern, wenn“ der Asylbewerber aus einem sicheren Drittstaat wie Österreich einreist. [§18, Abs.2 Asylverfahrensgesetz (jetzt Asylgesetz)]

Dieser Art.16a, Abs.2 Grundgesetz (GG) wurde 1993 schon bei einem viel geringeren Zustrom von Asylbewerbern beschlossen, und zwar ausdrücklich um „Schaden vom deutschen Volk abzuhalten.“ [Protokoll des Bundestages, 26. Mai 1993, S.13646] Dies ist ein Verfassungsauftrag und steht daher in engem Zusammenhang mit dem Eid der Regierungsmitglieder nach Art.56 und 64 GG.

Es liegt daher nicht im freien Belieben der Regierung, den Sinngehalt dieser Bestimmung durch freie Aufnahme einer Million nicht Asylberechtigter zu umgehen.

Angela Merkel stimmte als Abgeordnete im Bundestag 1993 diesem Asylkompromiß zu. 2001 vertrat sie in einem Grundsatzpapier der CDU/CSU eine Einwanderungs- und Asylpolitik ausdrücklich unter Berücksichtigung der nationalen Interessen und der nationalen Identität.“

2002 forderte die Union: „Deutschland muß Zuwanderung stärker steuern und begrenzen als bisher. Zuwanderung kann kein Ausweg aus den demographischen Veränderungen in Deutschland sein. Wir erteilen einer Ausweitung der Zuwanderung aus Drittstaaten eine klare Absage, denn sie würde die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft überfordern.“ (Gemeinsames Wahlprogramm der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich Sozialen Union (CSU) für die Bundestagswahl 2002.)

2003 erklärte Merkel in ihrer Rede vor dem CDU-Parteitag: Deshalb werden wir auch weiter eine geregelte Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung fordern.

Noch in ihrem Wahlprogramm 2013 (S.41/42) lehnten CDU/CSU eine „Zuwanderung, die darauf gerichtet ist, die europäische Freizügigkeit zu mißbrauchen und die sozialen Sicherungssysteme unseres Landes auszunutzen“ ab und forderte eine an den Bedürfnissen und Interessen unseres Landes ausgerichtete Zuwanderungspolitik.

Mit dieser Politik gewinnt sie konservative Stimmen. Viele Gutgläubige hielten die CDU unter Merkel für einen Garanten einer einigermaßen verkraftbaren Migrationspolitik – zumindest im Vergleich mit den rot-grünen Zuwanderungsplänen.

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Auszug aus: „Europas Dämme bersten. Ursachen, Hintergründe und Folgen des Flüchtlings-Tsunamis“, Kapitel: „Der Sturm auf Europa 2015/16″  >>>>>JETZT HIER VORBESTELLEN<<<<<